Sondernutzungen
Unter Sondernutzungen ist die aussergewöhnliche Nutzung von öffentlichen Strassen gemeint wie z.B. Festumzüge oder Bosselspiele. Dabei handelt es sich um Ausnahmegenehmigungen, die vom Strassenverkehrsamt des Landkreises Wittmund erteilt werden können. Grundsätzlich ist die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen kostenpflichtig.