Technische Änderung
Mit jeder technischen Änderung erlischt die Betriebserlaubnis. Aus diesem Grunde ist die Eintragung der technischen Änderung bei der Kfz.-Zulassungsstelle mit folgenden Unterlagen vorzunehmen:
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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
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Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
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Hauptuntersuchungsbericht (TÜV; DEKRA; GTÜ; etc. Original)
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Einbaubescheinigung, TÜV-Gutachten o. ä.
Die Eintragungsgebühr dieser Änderung beträgt 11,70 Euro. Gegebenenfalls ergibt sich eine weitere Gebühr in Höhe von derzeit 3,60 Euro, sofern der „alte“ Kfz.-Brief zur Entwertung vorgelegt und ein „neuer“ EU-Brief ausgestellt wird.