Einteilung der Entwässerungsgräben
Die geltenden Wassergesetze unterteilen die Gewässer nach ihrer Bedeutung für die Ableitung des Wassers und / oder für die Schifffahrt.
Gewässer I. Ordnung
sind diejenigen, die sich von ihrer Bedeutung her im besonderen Maße hervorheben. Durch den Landkreis Wittmund verläuft nur ein einziges Gewässer dieser Klassifikation, und zwar der „Ems- Jade- Kanal“. Dieser hat eine besondere Bedeutung aufgrund seiner Verbindungsfunktion als schiffbares Gewässer zwischen den Städten Emden, Aurich und Wilhemshaven.
Gewässer II. Ordnung
ist die nächst niedrigere Kategorie. Grundsatz ist hierbei, dass solche Gewässer ein Mindesteinzugsgebiet von 50ha aufweisen müssen, um überhaupt als solche klassifiziert werden zu können. Zuständig zur Bestimmung des Status „Gewässer II. Ordnung“ ist das Land Niedersachsen selbst. Ausführendes Organ ist hierbei der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz. Diese Gewässer werden in einem gesonderten Verzeichnis des Landes geführt und liegen im Zuständigkeitsbereich der sogenannten Sielachten bzw. Entwässerungsverbände. Aufsichtsbehörde über die Sielachten ist wiederum der Landkreis Wittmund als untere Wasserbehörde.
Gewässer III. Ordnung
sind sozusagen alle übrigen Gewässer. Bereits dann, wenn ein Graben dazu dient, die Grundstücke von „nur“ zwei unterschiedlichen Eigentümern zu entwässern, spricht man von einem Gewässer III. Ordnung.
Schaugräben
Ein weiterer feststehender Begriff in der Einstufung der Gewässer sind die sogenannten „Schaugräben“. Diese sind zwar auch „ganz normale Gewässer III. Ordnung“, die allerdings eine besondere Bedeutung für die Entwässerung von landwirtschaftlichen Flächen, Ortschaften oder Ortsteilen haben. Die einzelnen Gemeinden bzw. Samtgemeinden innerhalb des Landkreises Wittmund haben aufgrund ihrer besseren Ortskenntnisse zu bestimmen, welche dieser Gräben in den Status eines Schaugrabens gehoben werden sollen. Diese Schaugräben müssen aufgrund der genannten hervorgehobenen Bedeutung in jedem Herbst aufgereinigt werden. Sie werden zur Überprüfung, ob die Unterhaltung auch tatsächlich ordnungsgemäß durchgeführt wurde, somit in jedem Herbst durch die Gemeinden begutachtet, sprich geschaut. Daher rührt der ihnen zuteil gewordene Name „Schaugräben“.
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